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Unsere AGB's
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestanteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der salzdepot zürich rolf wild ag werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.

Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen in Form, Farbe, Verpackung und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ebenso vorbehalten bleiben Änderungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschreibungen.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sohin wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Der Kunde verzichtet diesfalls auf jedwede Ersatzansprüche, welche aus der Nichterfüllung entstehen.

Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
3. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten und die Lieferware bis zur vollständigen Bezahlung gesondert aufzubewahren
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräussern. Er tritt uns für diesen Fall bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräusserung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde

Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Verkaufspreis richtet sich nach dem Gesamtgewicht für eine Bestellung, welche auf einmal angeliefert oder abgeholt und in einer Rechnung fakturiert wird. Der Kaufpreis versteht sich in Schweizer Franken zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Versand- bzw. Transportkosten.
2. Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der gelieferten Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bezüge unter 250 kg müssen bar bezahlt werden.
3. Die Preislisten können jederzeit geändert werden und verlangen keine vorgängige schriftliche Anzeige

Lieferzeit
1. Für die Lieferung sind vom Bestellungseingang 3 Arbeitstage einzurechnen, sofern wir die bestellte Salzsorte am Lager deponieren
2. In Spitzenzeiten (Winter) lassen sich Lieferverzögerungen nicht immer vermeiden. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

Abholung
1. Die Waren können auch direkt im Salzdepot abgeholt werden.
2. Abholer von palettierter Ware bitten wir, genügend Austausch-EUR-Paletten in tadellosem und lebensmittelkonformen Zustand mitzubringen.

Qualität
1. Die Lieferungen erfolgen im Rahmen der von uns abgegebenen Spezifikationsangaben.
2. Die Salze sind für den aufgedruckten Verwendungszweck bestimmt; sie entsprechen den in der Schweiz gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Gewährleistung
1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachtrag des Fehlenden oder Austausch der Ware, wobei der Kunde verpflichtet ist, uns zur Vornahme dieser Gewährleistungsmassnahme schriftlich eine angemessene Frist zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Bestimmung Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muss uns Mängel, welche bei sorgfältiger Prüfung erkennbar sind, umgehend nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsan- spruches und/oder Schadenersatzanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheitertem Behebungsversuch den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm bei bloß leichter Fahrlässigkeit kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Sonstige Ersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit werden ausgeschlossen, dies gilt für Mängelschäden ebenso wie für Mängelfolgeschäden.

Schlussbestimmung
1. Diese AGB können jederzeit den geänderten Umständen angepasst werden.
2. Sollten Einzelbestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültig- keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das Entsprechende gilt für unbeabsichtigte Lücken in diesen Bestimmungen.
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